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Schwangerschaftsabbruch

Schweizerisches Gesetz zur Fristenregelung

Das Strafgesetzbuch zum Schwangerschaftsabbruch ist am 23. März 2001 mit der Einführung der Fristenlösung abgeändert worden. Die neue Regelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 angenommen und ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten.
In den ersten 12 Wochen ist der Abbruch straflos auf schriftliches Verlangen der Frau, "die geltend macht, sie befinde sich in einer Notlage".
Nach Ablauf der Frist ist der Abbruch straflos, wenn er nach ärztlichem Urteil notwendig ist, um von der Frau eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage abzuwenden.


Umsetzung der Fristenregelung

Da Gesundheitsfragen in der Kompetenz der Kantone liegen, hängt die Umsetzung der Fristenlösung von den Kantonen ab. PLANeS hat eine Arbeitskommission mit ExpertInnen aus diesem Bereich gegründet, um die Umsetzung auf nationaler Ebene zu verfolgen.

Mit dem Urteil vom 14. Oktober hat das Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) gegen den Kanton Zürich gutgeheissen. Mit nicht zu überbietender Klarheit hebt das Bundesgericht hervor, dass eine obligatorische Zweitbegutachtung für Schwangerschaftsabbrüche nach der 12. Woche gegen das Bundesrecht verstösst.


Statistik zum Schwangerschaftsabbruch

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2006 ist in der Schweiz erneut gesunken. Auch im europäischen Vergleich ist die landesweite Abbruchrate tief.

Das Bundesamt für Statistik veröffentlicht Daten zum Schwangerschaftsabbruch im Jahr 2005: Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist seit 2003 stabil.


Laufende Studien

  • "Vie sexuelle et devenir du couple et contraception après IVG" von E. Perrin, F. Bianchi-Demicheli, veröffentlicht in Revue médicale de la suisse romande, 122, 2002 : 257-260
  • "Demandes d’interruption de grossesse chez les adolescentes et les jeunes femmes : Evolution de 1990 à 1998 dans un canton suisse." von Nathalie Roulet, Françoise Narring, Véronique Addor, Pierre-André Michaud de l’IUMSP à Lausanne.
    - Auskunft : IUMSP, Bugnon 17, 1005 Lausanne, Tél : 021 / 314 72 92 ou Fax 021 / 314 72 44
  • Schwangerschaftsabbruch/Fristenregelung
    Zurzeit wird ein Projekt unter der Leitung von Eliane Perrin, Dr. in Soziologie und Lehrbeauftrage an der Haute Ecole de Santé in Genf, erarbeitet. Diese Studie hat das Ziel die Umsetzung der Fristenlösung (gültig seit 2002) zu analysieren und zu untersuchen, ob die Einführung dieser neuen Bestimmungen eine Vereinfachung in der Vorgehensweise mit sich gebracht hat. Die Familienplanungsstellen sind Partner dieses Projekts und werden die Interviews durchführen.

Weitere Informationen

Sie können auf der Website der Schweizerischen Vereinigung für Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs (SVSS) zahlreiche Informationen finden: Die umfassende Seite wurde von Anne-Marie Rey erstellt, die Mitglied von PLANeS ist. Die Website enthält Statistiken, Factsheets und Aussagen über Schwangerschaftsabbrüche.

- www.svss-uspda.ch


Internationales

Die IPPF (International Planned Parenthood Federation), bei der PLANeS die Schweiz vertritt, hat sich gegen die Entscheidung des amerikanischen Präsidenten George W. Bush gewehrt, der zu Beginn seiner Präsidentschaft die so genannte "Mexico City Policy" wieder eingeführt hat.
Der Wille des amerikanischen Präsidenten, der Abtreibung den Kampf anzusagen, hat gravierende Auswirkungen auf die finanzielle Situation vieler Familienplanungsprogramme in den ärmeren Ländern. Diese Programme sind damit existentiell bedroht.
In der Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit steht dieser Kampf eher im Hintergrund, obwohl es um Hunderttausende von Frauen und Männern geht, die dadurch keinen - oder einen sehr erschwerten - Zugang zu Informationen und Einrichtungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit haben.

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